Liebe Fußballer, Mitglieder und Vereins Interessenten,
Ab 11. Mai 2020 trat die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.
Es sind alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlaubt, so auch Fußballtraining zunächst individuell und nur in Kleingruppen.
Wir als Verein haben uns nach Rücksprache mit der Gemeinde Kronau dazu entschlossen, den Trainingsbetrieb ab dem 19.05 wieder aufzunehmen.
Nach internen Abstimmungen mit allen Verantwortlichen und Trainern wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet, welches den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg entspricht. Zudem folgt man ausnahmslos den Empfehlungen des Badischen Fußballverbandes.
Die Umsetzung der Hygiene und Abstandsregeln läuft aktuell weiter, so dass spätestens nächste Woche vor Trainingsbeginn jeder Spieler und Trainingsbeteiligter informiert und in Kenntnis gesetzt wurde.
Infos von Offizieller Seite findet man unter:
https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/
Das wichtigste in kürze:
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
- Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
- Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen:
- Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
- Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden, die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen:
- Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, müssen weiterhin geschlossen bleiben. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden dürfen.
- Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem muss vom Verein eine Person benannt werden, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist